Zweck der Stiftung ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung, der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, der Kunst und Kultur, des Wohlfahrtswesens, des traditionellen Brauchtums und der Heimatpflege, des Sports und kirchlicher Zwecke zugunsten der römisch-katholischen oder evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden sowie mildtätiger Zwecke.
Die Stark-Stiftung für Neuried wurde aus dem Nachlassvermögen von Ernst Stark errichtet. Ernst Stark lebte in Neuried und nahm dort lange Jahre aktiv am Gemeindeleben teil. Kinderlos geblieben, verfügte er, dass nach seinem Tod eine Stiftung schwerpunktmäßig die Kinder- und Jugendarbeit in Neuried unterstützen soll.
Nach dem Willen des Stifters Ernst Stark soll insbesondere die Kinder- und Jugendarbeit in Neuried gefördert werden. Dies kann durch direkte finanzielle Unterstützung von bedürftigen Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien geschehen, die aufgrund ihrer körperlichen, seelischen oder finanziellen Situation auf Hilfe angewiesen sind. Ebenso können Projekte und Maßnahmen für Kinder und Jugendliche Unterstützung finden, die von Vereinen und Kirchengemeinden veranstaltet werden.
Die Stiftung darf keine Aufgaben übernehmen, die zu gesetzlichen Pflichtaufgaben der Gemeinde gehören. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus dieser Stiftung ist ausgeschlossen.
Das Grundvermögen der Stark-Stiftung ist zur dauernden und nachhaltigen Erfüllung ihres Stiftungszwecks zu erhalten. Zum Grundvermögen gehört auch eine Immobilie in Neuried. Durch deren Vermietung sollen der Stiftung regelmäßig Einnahmen zugeführt werden, die es ermöglichen, Einzelpersonen oder Projekte zu fördern, wie es der Stifter bestimmt hat.
Die Stark-Stiftung besteht satzungsgemäß aus Stiftungsvorstand und Stiftungsrat. Im Stiftungsrat, der künftig u.a. über Wirtschaftsplan und Anträge entscheiden wird, wirken sieben ehrenamtliche Neurieder Bürger:innen zusammen. Der Stiftungsvorstand, der geschäftsführend für die Stiftung handelt, wird geführt vom 1.Bürgermeister; er wird unterstützt durch mehrere sachkundige, ehrenamtlich tätige Vorstandsmitglieder.
Der Stiftungsrat hat der Satzung entsprechende Vergaberichtinien erstellt.
Nachdem Stiftungszweck dient die Stiftung Neurieder Bürger:innen.
Insebsondere sollen dabei Kinder und Jugendliche gefördert werden.
In Frage kommt eine Unterstützung von Einzelpersonen, es können aber auch beispielsweise über örtliche Vereine Projekte und Sachmittel gefördert werden.
Die Antragsformulare finden Sie hier.